ESRS 2 12.

1. Grundlagen für die Erstellung

Angabepflicht BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit spezifischen Umständen

Quellen für Schätzungen und Ergebnisunsicherheit

12.

Bei der Angabe vorausschauender Informationen kann das Unternehmen darauf hinweisen, dass es diese Informationen für unsicher hält.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
PAAAJ-58280