ESRS 2 12.
1. Grundlagen für die Erstellung
Angabepflicht BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit spezifischen Umständen
Quellen für Schätzungen und Ergebnisunsicherheit
12.
Bei der Angabe vorausschauender Informationen kann das Unternehmen darauf hinweisen, dass es diese Informationen für unsicher hält.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
PAAAJ-58280