1. Grundlagen für die Erstellung
Angabepflicht BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen
Schätzungen zur Wertschöpfungskette
10.
Umfassen die Kennzahlen Daten zur vor- und/oder nachgelagerten Wertschöpfungskette, die anhand indirekter Quellen wie Sektordurchschnittsdaten oder anderer Näherungswerte geschätzt werden, so muss das Unternehmen
die entsprechenden Kennzahlen angeben,
die Grundlage für die Erstellung beschreiben,
den daraus resultierenden Genauigkeitsgrad beschreiben und
gegebenenfalls die geplanten Maßnahmen zur künftigen Verbesserung der Genauigkeit erläutern (siehe ESRS 1 Kapitel 5 Wertschöpfungskette).
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
PAAAJ-58280