ESRS 2 10.

1. Grundlagen für die Erstellung

Angabepflicht BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen

Schätzungen zur Wertschöpfungskette

10.

Umfassen die Kennzahlen Daten zur vor- und/oder nachgelagerten Wertschöpfungskette, die anhand indirekter Quellen wie Sektordurchschnittsdaten oder anderer Näherungswerte geschätzt werden, so muss das Unternehmen

  1. die entsprechenden Kennzahlen angeben,

  2. die Grundlage für die Erstellung beschreiben,

  3. den daraus resultierenden Genauigkeitsgrad beschreiben und

  4. gegebenenfalls die geplanten Maßnahmen zur künftigen Verbesserung der Genauigkeit erläutern (siehe ESRS 1 Kapitel 5 Wertschöpfungskette).

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
PAAAJ-58280