Ziel
1.
Dieser ESRS enthält die Angabepflichten, die für alle Unternehmen unabhängig von ihrem Tätigkeitsbereich (d. h. sektorunabhängig) und für alle Nachhaltigkeitsthemen (d. h. generell) gelten. Dieser ESRS deckt die Berichterstattungsbereiche ab, die in Abschnitt 1.2 Berichterstattungsbereiche und Mindestinhalt der Angaben in Bezug auf Konzepte, Maßnahmen, Ziele und Kennzahlen des ESRS 1 Allgemeine Anforderungen festgelegt sind.
Fundstelle(n):
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PAAAJ-58280