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Arbeitsverhältnis | Unzulässige Teilung einmaliger vermögenswirksamer Leistungen
Die Zweifelsregelung in § 271 Abs. 2 BGB gestattet es einem Arbeitgeber nicht, eine dem Arbeitnehmer bisher zustehende jährliche Einmalzahlung wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld kraft einseitiger Entscheidung stattdessen in anteilig umgelegten monatlichen Teilbeträgen zu gewähren, um sie pro rata temporis auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen zu können.
Nach der Auslegungsregel des § 271 Abs. 2 BGB wirkt eine Bestimmung der Leistungszeit im Zweifel nur zugunsten des Schuldners. Die Forderung ist vor der bestimmten Zeit als nicht fällig, wohl aber als erfüllbar anzusehen. Allerdings greift § 271 Abs. 2 BGB nicht ein, wenn sich aus dem Gesetz, einer Parteivereinbarung oder den Umständen etwas anderes ergibt. Eine abweichende Regelung sei grds. dann anzunehmen, wenn die Zeitbestimmung auch im Interesse des Gläubigers bestehe, ...