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BFH Urteil v. - II R 57/90 BStBl 1994 II S. 505

Gesetze: BewG § 11 Abs. 2BewG § 102 Abs. 1AktG § 278 Abs. 1AktG § 281 Abs. 2

1. Keine Schachtelvergünstigung für die von einer GmbH erbrachte Vermögenseinlage bei einer KGaA, die nicht auf deren Grundkapital geleistet wird - 2. Berücksichtigung der Ertragsaussichten bei der Ermittlung des gemeinen Werts der Anteile einer GmbH, die an einer KGaA beteiligt ist

Leitsatz

1. Für die von einer inländischen GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin einer inländischen KGaA satzungsmäßig erbrachte Vermögenseinlage, die nicht auf das Grundkapital geleistet wird, ist keine Schachtelvergünstigung zu gewähren.

2. Bei der Ermittlung des gemeinen Werts der Anteile an einer GmbH, die sich als persönlich haftende Gesellschafterin an einer KGaA beteiligt, bleiben die Ertragsaussichten der GmbH nicht außer Betracht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 505
BFH/NV 1994 S. 54 Nr. 8
LAAAA-94884

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BFH, Urteil v. 13.04.1994 - II R 57/90

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