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Fondsbesteuerung | Vorabpauschale wird 2024 wieder abgezogen
Einige Investoren dürften sich gewundert haben, Anfang des Jahres einen Steuer-Abzug in ihrem Depot vorgefunden zu haben. Sie finden bspw. folgenden Buchungstext: „Steuerbelastung auf Vorabpauschale gem. § 18 InvStG. Depotbestand: 618,433 Fondsname, EUR 89,89“. Es handelt sich dabei um die sog. „Vorabpauschale“. Diese war für viele Anleger bereits zum Jahresbeginn 2019 erstmals wirksam, und sie wird bei thesaurierenden Fonds angewandt, also für Fonds, die nicht ausschütten.
Hat ein Anleger solche Fonds im Depot, ermittelt die depotführende Stelle eine Vorabpauschale, die jeweils am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen gilt (für die Erträge aus 2023 also am ). Die Pauschale orientiert sich am allgemeinen Zinsniveau. „Sie beträgt 70 Prozent des jährlichen Basiszinses der B...