StuB Nr. 3 vom Seite 1

Bilanzierung beim Formwechsel …

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

... Entwurf einer Neufassung des IDW RS HFA 41

Durch das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (UmRUG) ist erstmals ein allgemeiner Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Umwandlungen ins deutsche Umwandlungsrecht (UmwG) eingeführt worden. Das IDW hat zu den bilanziellen Auswirkungen von Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechseln jeweils Stellungnahmen zur handelsrechtlichen Rechnungslegung erarbeitet, die nunmehr an die Änderungen des UmwG i. d. F. UmRUG angepasst werden. Den Auftakt hierzu bildet die Stellungnahme zum Formwechsel. Prof. Dr. Peter Oser setzt sich ab kritisch mit IDW ERS HFA 41 auseinander.

Enforcement 2024: ESMA- und BaFin-Prüfungsschwerpunkte

Aufgabe der European Securities and Markets Authority ( ESMA) als unabhängige EU-Behörde ist eine Verbesserung des Anlegerschutzes sowie eine Förderung stabiler und geordneter Finanz- und Kapitalmärkte innerhalb der EU. Zur Schaffung einer gemeinsamen (europäischen) Aufsichtskultur zählt neben einheitlichen Leitlinien zur Überwachung von Finanzinformationen auch die grenzüberschreitende Koordination der Tätigkeiten der nationalen Enforcement-Institutionen der EU, denen die Aufsicht der Finanzberichterstattung obliegt. In Deutschland erfolgt die Zusammenarbeit der ESMA mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin). Die europäischen Enforcement-Schwerpunkte sind insgesamt von gleicher Relevanz wie die am veröffentlichten nationalen Schwerpunkte der BaFin. Daniel Schubert liefert ab eine kompakte Darstellung der Prüfungsschwerpunkte aus Sicht der Rechnungslegung.

Zur Abfärbung gewerblicher Einkünfte

Im Rahmen des Verfahrens IV R 24/20 hatte der BFH über die Anwendung der Aufwärtsabfärbung gem. § 15 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Alternative 2 EStG bei einer aus drei natürlichen Personen bestehenden GbR zu entscheiden. Dabei nahm der BFH sehr ausführlich zur Mitunternehmerstellung der GbR, zur Anwendung der Bagatellgrenze bei der Aufwärtsabfärbung, zur rückwirkenden Anwendung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alternative 2 EStG und zu Auswirkungen auf die Gewerbesteuer Stellung. Gerade die Aussagen des BFH zur Nichtanwendbarkeit einer Bagatellgrenze und zur rückwirkenden Anwendung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alternative 2 EStG sind sehr praxisrelevant, wie der Beitrag von Dr. Michael Hoheisel ab zeigt.

Zur Anwendung des § 8b Abs. 3 Satz 8 KStG a. F. auf Konfusionsgewinne

In seinem Urteil vom zur Anwendbarkeit der Steuerbefreiungsvorschrift des § 8 Abs. 3 Satz 8 KStG a. F. auf sog. Konfusionsgewinne hat das Schleswig-Holsteinische FG entschieden, dass eine Steuerbefreiung weder unmittelbar noch analog infolge einer Anwachsung infrage kommt. Florian Weeg stellt ab die Entscheidung dar.

Bleiben Sie zuversichtlich!

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 3/2024 Seite 1
NWB BAAAJ-57936