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§ 6 Abs. 5 Satz 3 EStG ist teilweise verfassungswidrig
BVerfG schafft neue Möglichkeiten für beteiligungsidentische Schwesterpersonengesellschaften
Das entschieden, dass § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG, soweit er eine Buchwertübertragung zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften ausschließt, verfassungswidrig ist. Es liegt ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes vor. Dem Verfahren war eine intensive „Diskussion“ zwischen dem IV. und dem I. Senat des BFH vorausgegangen.
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I. Was steht im Gesetz?
[i]Verfassungswidrige RegelungDer Gesetzgeber hatte im § 6 Abs. 5 EStG rückwirkend für Übertragungsvorgänge nach dem durch das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz eine Neuregelung geschaffen. Durch diese wurde zwar die höchst problematische Lage, die durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 entstanden war, deutlich verbessert. Der Preis der Verbesserung war aber eine einigermaßen kompliziert ausgefallene Regelung. Diese lautet wie folgt:
„ 1Wird ein einzelnes Wirtschaftsgut von einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen überführt, ist bei der Überführung der Wert anzusetzen, der sich nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung ergibt, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist; § 4 Abs. 1 Satz 4 ist entsprechend anz...