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Steuerrecht | Dividenden bei wechselseitiger Beteiligung in der Organschaft
Bei einer wechselseitigen Beteiligung von Organträger und Organgesellschaft, bei der die Organgesellschaft mit weniger als 10 % bzw. 15 % am Organträger beteiligt ist, werden die vom Organträger an die Organgesellschaft ausgeschütteten Dividenden sowohl körperschaftsteuerlich als auch gewerbesteuerlich mehrfach besteuert. Diese Mehrfachbesteuerung ist mit dem Grundsatz der Einmalbesteuerung im Organkreis vereinbar.
[i]Organgesellschaft war mit unter 10 % am Organträger beteiligtDie Klägerin war eine Holding-GmbH und körperschaft- und gewerbesteuerliche Organträgerin. Die Z-GmbH war eine Organgesellschaft, die regelmäßig Anteile an der Klägerin erwarb, wenn deren Gesellschafter ausschieden; die Z-GmbH sollte diese Anteile an wieder neu eintretende Gesellschafter veräußern. Im Jahr 2014 war die Z-GmbH zu 0,713 % und im Jahr 2015 zu 3...