Keine Anwendung der Übergangsregelung des § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG auf eine nach dem durch Schenkung erworbene Wohnung
Leitsatz
Ein Steuerpflichtiger, der nach dem eine Wohnung durch Schenkung erwirbt und sie selbst nutzt, erzielt insoweit keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 EStG. Die Übergangsregelung des § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG ist hierbei auch dann nicht anwendbar, wenn der Rechtsvorgänger den Nutzungswert der zuvor von ihm genutzten Wohnung zu versteuern hatte.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 457 BFH/NV 1994 S. 50 Nr. 7 PAAAA-94861
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