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Kurzfassung zum Beitrag von Hoheisel, StuB 3/2024 S. 97

Die sog. Aufwärtsabfärbung bei der Einkommen- und Gewerbesteuer

Dr. Michael Hoheisel

Die Infektion oder Abfärbung gewerblicher Einkünfte ist eine große steuerliche Gefahrenquelle für vermögensverwaltende Personengesellschaften. Droht damit nicht zuletzt die dauerhafte steuerliche Verstrickung der Wirtschaftsgüter im Betriebsvermögen. Um so misslicher ist die Tatsache, dass im Rahmen der Anwendung der steuerlichen Infektionsregelungen erhebliche Unsicherheiten und Differenzen zwischen Rechtsprechung und Finanzverwaltung bestehen. Mit der Besprechungsentscheidung vom hatte der BFH Gelegenheit, zu einigen dieser Streitpunkte Stellung zu nehmen (, NWB WAAAJ-51860).

Einordnung

Das Einkommensteuergesetz enthält in § 15 Abs. 3 EStG für die steuerliche Qualifikation der Einkünfte von Personengesellschaften unterschiedliche Arten von Fiktionen. Neben der – zumeist bei einer GmbH & Co. KG relevanten – gewerblichen Prägung in § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG enthält § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG die sog. Abfärbe- oder Infektionsregelungen. Demnach gelten die Einkünfte einer Personengesellschaft vollumfänglich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn sie auch nur in geringem Umfang eine originäre gewerbliche Tätigkeit ausübt (sog. Seitwärtsabfärbung) oder wenn sie gewerbliche Einkünfte aus der Beteiligung...

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