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Recht auf Vorsteuerabzug bei einem Arbeitgeberzuschuss zu einer Betriebskantine
Das , hatte jüngst darüber zu entscheiden, ob bei einem Arbeitgeberzuschuss an einen selbstständigen Kantinenbetreiber, der eine Betriebskantine bewirtschaftet, um den Mitarbeitern des Bezuschussenden verbilligte Mahlzeiten zu ermöglichen, ein Leistungsaustauschverhältnis anzunehmen ist und dem Bezuschussenden daraus ein Recht auf Vorsteuerabzug zusteht.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Ob Zuschüsse von einem Arbeitgeber an einen Kantinenbetreiber zur Bewirtschaftung seiner Arbeitnehmer ein Entgelt für die Leistung „Kantinenbewirtschaftung“ darstellen und demgemäß ein Leistungsaustauschverhältnis vorliegt, ist anhand der Vereinbarungen und deren tatsächliche Durchführung zu prüfen.
Besteht ein Leistungsaustauschverhältnis hinsichtlich der Kantinenbewirtschaftung, scheidet der Vorsteuerabzug aus einem Arbeitgeberzuschuss den Kantinenbetreiber aus, wenn bereits bei Bezug dieser Leistung beabsichtigt war, diese ausschließlich und unmittelbar für eine unentgeltliche Wertabgabe zugunsten der Arbeitnehmer zu verwenden.
II. Sachverhalt
Ein Logistikunternehmen (Klägerin) schloss mit einem selbstän...