NWB Nr. 4 vom Seite 217

Da wäre ich nie drauf gekommen!

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Am ist – zusammen mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz – auch die neue Förderrichtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG – EM) in Kraft getreten. Sie unterstützt alle Maßnahmen zum Einbau eines neues Heizsystems wahlweise mit einem Zuschuss oder einem zinsgünstigen Kredit. Zu den Zuschüssen gehören die Grundförderung für alle Hauseigentümer, Vermieter, Unternehmen, gemeinnützigen Vereine und Kommunen für den Austausch einer alten fossilen Heizung, ein Klima-Geschwindigkeits-Bonus für selbstnutzende Eigentümer, die ihre funktionierende fossile Heizung austauschen und ein Einkommens-Bonus abhängig vom zu versteuernden Haushaltseinkommen. Die Vorgaben der Förderrichtlinie für die Inanspruchnahme der Zuschüsse sind sehr umfangreich. Und doch, für den Einkommens-Bonus verbleibt den Immobilieneigentümern ein gewisser Gestaltungsspielraum, gerade auch in steuerlicher Hinsicht. Wie dieser aussieht, erläutert Trinks auf .

Am auf den parlamentarischen Weg gebracht hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Anhebung der Schwellenwerte bei der Bilanzierung und Rechnungslegung. Der Entwurf, den Jahn auf vorstellt, dient der Umsetzung der Delegierten Richtlinie 2023/2775 der EU-Kommission vom und sieht eine Anhebung der monetären Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen im Handelsbilanzrecht um rund 25 % vor. Die Einordnung eines Unternehmens in die Größenklasse Kleinstunternehmen bzw. kleine, mittlere und große Unternehmen oder Gruppen hat Auswirkungen auf anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften, die Prüfungspflicht, Offenlegung, Konzernrechnungspflicht sowie die Anwendung bzw. den Zeitpunkt der Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Mit den Änderungen durch das ATAD-Umsetzungsgesetz bei der Vermögenszuwachsbesteuerung und bei der allgemeinen bzw. erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung waren viele Aussagen im bisherigen Anwendungsschreiben zum Außensteuergesetz vom obsolet geworden, so dass das BMF nunmehr mit Schreiben vom einen neuen, deutlich umfangreicheren Anwendungserlass vorgelegt hat. Nachdem Grotherr in NWB 3/2024 die Klarstellungen des BMF hinsichtlich des Wohnsitzwechsels und die Neuerungen bei der Vermögenszuwachsbesteuerung vorgestellt hat, widmet er sich in dieser Ausgabe auf nun den Neuerungen bei der allgemeinen und erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung. Sein abschließendes Fazit mit Blick auf die zahlreichen vom BMF in das Anwendungsschreiben eingefügten Beispiele: Diese veranschaulichen eindrucksvoll die Komplexität und Kompliziertheit der jeweiligen Regelungsmaterie und der Leser des Erlasses denkt sich an der einen oder anderen Stelle im Stillen: „Da wäre ich nie drauf gekommen!“

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2024 Seite 217
SAAAJ-57605