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BFH Urteil v. - IV S 1/94 BStBl 1994 II S. 398

Gesetze: FGO § 69EStG § 4 Abs. 1, 4EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2

Vertraglich vereinbarte Gewinnverwendung zur Verlustdeckung der Schwester-KG ist Entnahme

Leitsatz

Ist in den Gesellschaftsverträgen zweier Personengesellschaften, an denen dieselben Personen zu gleichen Teilen beteiligt sind, vereinbart, daß bei Entstehung eines Verlusts in der einen Gesellschaft diese Gesellschaft (Verlustgesellschaft) Anspruch auf Deckung des Verlusts aus dem Gewinn der anderen Gesellschaft (Gewinngesellschaft) hat, dann ist nicht ernstlich zweifelhaft, daß die Verlustdeckung als Gewinnverwendung (Entnahme) durch die Gesellschafter der Gewinngesellschaft und nicht als Betriebsausgabe dieser Gesellschaft anzusehen ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 398
BFH/NV 1994 S. 43 Nr. 6
CAAAA-94835

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BFH, Urteil v. 24.03.1994 - IV S 1/94

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