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Steuerrecht | Beteiligungsschwelle bei Streubesitzdividenden
Die Beteiligungsschwelle des § 8b Abs. 4 KStG von mindestens 10 %, ab der Dividenden für eine Mutterkapitalgesellschaft steuerfrei sind, kann auch durch einen sogenannten Blockerwerb erreicht werden, durch den unterjährig in drei zeitgleichen Rechtsgeschäften von mehreren Veräußerern die Beteiligungsschwelle von insgesamt mindestens 10 % erreicht wird.
[i]E-GmbH erwarb in einer Urkunde insgesamt 12,94 %Die Klägerin war eine KG, an der insgesamt sechs Gesellschafter (eine Komplementärin und fünf Kommanditisten) beteiligt waren. Die Klägerin war Alleingesellschafterin einer kommunalen GmbH. Im Streitjahr 2014 beteiligte sich die E-GmbH an der Klägerin und erwarb in einer notariellen Urkunde von drei Alt-Gesellschaftern der KG 5,21 % + 1,76 % + 5,97 %, zusammen 12,94 %. Die kommunale GmbH schüttete im Jahr 2014 eine Dividende an die Klägerin aus; die Klägeri...