Online-Nachricht - Montag, 22.01.2024

Corona | Last Call - Frist für die Schlussabrechnung endet am (DStV)

Das digitale Antragsportal zur Einreichung der Schlussabrechnungen für prüfende Dritte steht nur noch bis zum offen. Im Einzelfall kann bis dahin auch eine weitergehende Fristverlängerung bis zum beantragt werden. Dazu muss bis Ende Januar allerdings zwingend das Organisationsprofil im Portal angelegt sein. Auf den entsprechenden Hinweis des BMWi macht der DStV aufmerksam.

Weitergehende Fristverlängerungen seien ausgeschlossen. Umso dringender sei es, die noch offenen Schlussabrechnungen nunmehr fristgerecht einzureichen. Dies gelte nach Auskunft des BMWK im Übrigen auch in den Fällen, in den gegen einen vorläufigen (teil-)bewilligenden Bescheid ggf. Widerspruch eingelegt oder Klage erhoben wurde.

Hinweis:

Alle Informationen zur Schlussabrechnung sind unter dem bekannten Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de abrufbar. Dort befindet sich auch ein ausführlicher FAQ-Katalog sowie der Zugangslink zur Schlussabrechnung

Quelle: DStV online, Meldung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB LAAAJ-57415