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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 1 K 506/20

Gesetze: UStG § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchstabe a); MWStSyStRL Art. 135 Abs. 1 Buchstabe l; MWStSyStRL Art. 135 Abs. 2 Buchst. A

Umsatzsteuerpflichtiger Betriebs einer Golfanlage trotz „Überlassung“ an einen Golfclub

Leitsatz

Die Überlassung einer Golfanlage an einen Golfclub ist keine nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchstabe a) UStG umsatzsteuerfreie Vermietungsleistung, wenn nach den Umständen des Einzelfalls die Leistung über die Vermietung hinausgeht und sich daher das leistende Unternehmen als umsatzsteuerpflichtiger Betreiber der Golfanlage erweist.

Fundstelle(n):
CAAAJ-57389

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 09.08.2022 - 1 K 506/20

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