Die Huthi-Rebellen, Trump und Bauernproteste
Letzte Woche sollte meine Tochter ein Referat über drei aktuelle politische Themen halten. Sie erbat sich unsere Unterstützung bei der Auswahl der Themen. Und wir stellten fest: bei der leider sehr großen Fülle an brisanten politischen Themen ist es eher schwer, sich auf drei zu reduzieren, als zu wenig Stoff zu haben.
Da ist es für mich bei der USt direkt digital schon deutlich einfacher: Im Lauf der Zeit und durch die zweiwöchentliche Erscheinungsweise kann ich Ihnen alle Themen vorstellen, die im Umsatzsteuerrecht wichtig sind.
In der vorliegenden Ausgabe sind das unter anderem: Verpflichtet sich der Gesellschafter einer Personengesellschaft, für diese ein spezielles Gebäude zu errichten, wobei er die Baukosten hierfür nur bis zu einer bestimmten Höhe zu tragen hat, und Gesellschaft die Mehrkosten übernehmen muss, kann trotz Unentgeltlichkeit der späteren Nutzungsüberlassung eine entgeltliche sonstige Leistung des Gesellschafters vorliegen. Die Einzelheiten der BFH-Entscheidung stellt Ihnen Ralf Walkenhorst vor.
Die umsatzsteuerliche Behandlung von Gremientätigkeiten ist im Wandel: Aufsichtsratsmitglieder waren nach deutscher Rechtsauffassung selbständig tätig. Demgegenüber entschied der EuGH und nachfolgend der BFH, dass Aufsichtsräte nicht unternehmerisch tätig sind, wenn sie eine tätigkeitsunabhängige Festvergütung erhalten. Die Finanzverwaltung setzte die Vorgaben der Rechtsprechung entsprechend um. Nunmehr hatte der EuGH erneut Gelegenheit, zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Gremientätigkeiten Stellung zu nehmen, im Fall einer Aktiengesellschaft nach luxemburgischen Recht. Dieses Urteil bespricht Dr. Axel Leonard .
Mit besten Grüßen, bleiben Sie gesund!
Ruth Sterzinger
Fundstelle(n):
USt direkt digital 2 / 2024 Seite 1
NWB UAAAJ-57383