BFH  - IX R 31/23 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Eigene Wohnzwecke; Heizungsanlage; Ratenzahlung; Teilzahlung

Rechtsfrage

Die Steuerpflichtigen ließen sich im Jahr 2021 eine neue Heizungsanlage in ihrem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude durch einen Handwerksbetrieb einbauen. Zur Begleichung des Rechnungsbetrags wurde eine monatliche Ratenzahlung mit dem ausführenden Betrieb für die Jahre 2021 bis 2024 vereinbart.

Liegt ein Abschluss der energetischen Maßnahmen im Sinne des § 35c des Einkommensteuergesetzes bereits mit der ausgeführten Erneuerung der Heizungsanlage (hier Jahr 2021) oder erst mit der vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrags (voraussichtlich Jahr 2024) vor?

Gesetze: EStG § 35c, EStG § 35c Abs 4

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 19.01.2024):

Zulassung: durch FG

Dieses Verfahren ist anhängig

Fundstelle(n):
VAAAJ-57293