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Steuerrecht | Anschaffungsnebenkosten für ein Grundstück als verdeckte Gewinnausschüttung
Die Zahlung von Anschaffungsnebenkosten an einen mittelbar beteiligten Mehrheitsgesellschafter für dessen Mitwirkung beim Zustandekommen eines Grundstückskaufvertrags kann eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) i. S. von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG darstellen, wenn der Rechnungsbetrag entweder überhöht ist oder nicht dem formellen Fremdvergleich entspricht, weil eine im Voraus getroffene Vereinbarung fehlt.
[i]Klägerin zahlte an Konzernmutter Entgelt für Mitwirkung am Zustandekommen des KaufvertragsIm Streitfall 8 K 8171/21 ging es um eine GmbH, die zu dem in Zypern ansässigen H-Konzern gehörte, dessen Muttergesellschaft die H-Limited war. Zwischen der H-Limited und der Klägerin war die ebenfalls in Zypern ansässige G-Limited zwischengeschaltet, die Alleingesellschafterin der Klägerin und eine 100%ige Tochtergesellschaft der H-Limited war. Die Klägerin erwarb im Jahr 2013 ein Grundstück ...