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Beratung und Aufklärung des Mandanten vor und im Rechtsmittelverfahren
Interessengerechte Ausübung des Mandats setzt u. a. die Zweckmäßigkeit eines Rechtsmittels voraus
Die Tätigkeit des steuerlichen Beraters im Rechtsmittelverfahren, d. h. in den Verfahren vor den Finanzgerichten, unterliegt besonderen Herausforderungen. Das liegt insbesondere daran, dass das Verfahrensrecht der Finanzgerichtsordnung in der steuerrechtlichen Ausbildung keinen Schwerpunkt darstellt und deshalb die erforderlichen Kenntnisse oft eigenständig erarbeitet werden müssen. Darüber hinaus kommt es in den Verfahren nicht nur auf die Kenntnisse und korrekte Anwendung des Verfahrensrechts sowie des materiellen Rechts an, sondern auch auf die richtige Beratung und umfassende Aufklärung des Mandanten. Denn trotz formal einwandfreier Führung des Rechtsmittelverfahrens kann ein Haftungsanspruch gegen den steuerlichen Berater begründet werden, wenn die (weitere) Führung des Verfahrens nicht (mehr) im Interesse des Mandanten liegen sollte und dieser das nachweisen kann. Der folgende Beitrag soll einen Überblick über wichtige Punkte in der Beratung und zur notwendigen Aufklärung geben und die gängigen Fehlerquellen aufzeigen.
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I. Zweckmäßigkeit des Rechtsmittels
Bevor die Erfolgschancen eines Rechtsmittels konkret geprüft werden, ist zunächst erforderlich, des...