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Umsatzsteuer kompakt
Steuerbare Leistungserbringung durch Gesellschafter nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und § 10 Abs. 5 UStG
Verpflichtet sich der Gesellschafter einer Personengesellschaft, für diese ein speziell für deren Zwecke geeignetes Gebäude zu errichten, wobei er die Baukosten hierfür nur bis zu einer bestimmten Höhe zu tragen hat, während die Gesellschaft zur Übernahme der Mehrkosten verpflichtet ist, kann trotz vereinbarter Unentgeltlichkeit der späteren Nutzungsüberlassung eine ‑ dieser vorgeschaltete ‑ entgeltliche sonstige Leistung ("Bebauungsleistung") des Gesellschafters vorliegen.
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten über den Vorsteuerabzug der Klägerin aus der Errichtung eines Gebäudes für die Aufnahme von Batterien zur Speicherung von (Wind-)Energie in den Streitjahre 2013 bis 2015: Die Klägerin ist eine GmbH & Co. KG, die entsprechend ihrem im Gesellschaftsvertrag vom genannten Unternehmenszweck auf dem Gebiet zweier Gemeinden einen Windpark mit mehreren Windenergieanlagen zur Stromerzeugung betreibt. Seit 2013 erzeugt sie Strom, den sie umsatzsteuerpflichtig an einen Stromversorger verkauft.
Zur Erfüllung eines mit den Gemeinden abgeschlossenen Vertr...