Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerliche Aspekte der Förderung eines Heizungsaustauschs
Am ist – zusammen mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz – auch die neue Förderrichtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG – EM) in Kraft getreten. Trotz umfangreicher Vorgaben verbleibt den Immobilieneigentümern für die Förderung des Heizungsaustauschs noch ein gewisser Spielraum, gerade auch in steuerlicher Hinsicht.
Eckpunkte der neuen Förderung
Alle Maßnahmen zum Einbau eines neues Heizsystems werden durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG – EM) wahlweise mit einem Zuschuss oder einem zinsgünstigen Kredit unterstützt.
Eine Grundförderung von 30 % der Kosten gibt es für alle Hauseigentümer, Vermieter, Unternehmen, gemeinnützige Vereine und Kommunen, die alte fossile Heizungen austauschen.
Einen Klima-Geschwindigkeitsbonus können selbstnutzende Eigentümer erhalten, die ihre funktionierende fossile Heizung austauschen. Bis Ende 2028 beträgt der Bonus 20 %, danach sinkt er alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte, zunächst also auf 17 % ab .
Weitere 30 % Förderung hängt von Einkommen ab: Die Grenze liegt bei jährlich 40.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen.
Maximal sind 70 % Förderung möglich.
Bei Einfamilienhäusern sind maxima...