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Wegzugsbesteuerung: Nichtberücksichtigung einer nach dem Wegzug eingetretenen Wertminderung der Anteile im Zuzugsstaat
(1) Eine Korrektur der Veranlagung des Wegzugsjahres (unter Neuberechnung des fiktiven Veräußerungsgewinns im Wegzugszeitpunkt), weil die nach dem Wegzug eingetretene Wertminderung der Anteile „bei der Einkommensbesteuerung durch den Zuzugsstaat nicht berücksichtigt“ wurde, setzt nicht voraus, dass der dort nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtete Stpfl. die Berücksichtigung der Wertminderung im Zuzugsstaat erfolglos beantragt hat. (2) Der Stpfl. trägt nicht die Feststellungslast für die Nichtberücksichtigung der Wertminderung im Zuzugsstaat (Bezug: § 6 Abs. 6 Satz 1 AStG i. d. F. des SEStEG).
Ist bei einer Veräußerung der Beteiligung der Veräußerungsgewinn i. S. des § 17 Abs. 2 EStG im Zeitpunkt der Beendigung der Stundung niedriger als der Vermögenszuwachs nach § 6 Abs. 1 AStG und wird die Wertmi...BGBl 2002 II S. 735BStBl 2002 I S. 585BGBl 2011 II S. 1210BStBl 2012 I S. 367