Unzulässige Engeltlichkeit von Leistungen eines Lohnsteuerhilfevereins
Leitsatz
Die zusätzliche Berücksichtigung steuerlicher Merkmale eines Mitgliedes eines Lohnsteuerhilfevereins durch eine höhere Einstufung
in eine für seinen Mitgliedsbeitrag maßgebliche Beitragsstufe kann zu einem nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Steuerberatungsgesetz
unzulässigen besonderen Entgelt führen, soweit diese Merkmale, z.B. Einnahmen aus bestimmten Einkunftsarten, bereits über
die Beitragsbemessungsgrundlage "Einkommen" die Höhe des Mitgliedsbeitrages bestimmt haben.
Fundstelle(n): BFH/PR 2024 S. 6 Nr. 2 DStR 2024 S. 518 Nr. 9 DStR 2024 S. 520 Nr. 9 DStR-Aktuell 2024 S. 14 Nr. 9 DStRE 2024 S. 1148 Nr. 18 MAAAJ-56836
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 20.04.2023 - 4 K 1038/22
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