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Zur Unternehmereigenschaft von Bruchteilsgemeinschaften
Der Begriff des Unternehmers und die einhergehende Unternehmereigenschaft spielen im Umsatzsteuerrecht eine zentrale Rolle. Unternehmer ist in Anlehnung an § 2 Abs. 1 Satz 1, 3 UStG, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt, dabei nachhaltig tätig wird und damit eine Einnahmeerzielungsabsicht verfolgt. Ist man Unternehmer, so gehen mit dieser Klassifizierung zahlreiche Rechte und Pflichten einher. Während die Unternehmereigenschaft und deren einzelne Merkmale häufig nicht ernstlich streitig sind, so gibt es einzelne Konstellationen, in denen die Unternehmereigenschaft kontrovers diskutiert wird. Einer dieser Fälle ist der von nicht rechtsfähigen (Personen-)Zusammenschlüssen, wozu auch die Bruchteilsgemeinschaft i. S. der §§ 741 ff. BGB gehört. In dem Beitrag soll die Diskussion zwischen Verwaltung, Rechtsprechung und Literatur darüber, ob die Rechtsfähigkeit Voraussetzung dafür ist, um Unternehmer zu sein, aufbereitet werden und unter Einbezug des zum inkraftgetretenen MoPeG fortgesetzt werden.
Kernaussagen
Die ältere Rechtsprechung des V. Senats des BFH, wonach Bruchteilsgemeinschaften Unternehmer sein können, ist in der jüngeren Vergangenheit nu...