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BPatG Urteil v. - 4 Ni 54/22 (EP)

Tatbestand

Die Beklagte ist Inhaberin des europäischen Patents 2 127 420 (Streitpatent), das unter Inanspruchnahme der Priorität der US-amerikanischen Voranmeldung US 887276 P vom 30. Januar 2007 am 30. Januar 2008 als PCT/US2008/001344 (Offenlegungsschrift WO 2008/094681 A1 = Anlage MN2) angemeldet worden ist. Die Erteilung des europäischen Patents ist am 22. Juli 2015 veröffentlicht worden. Das in englischer Sprache gefasste Streitpatent ist in Kraft.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2023:150923U4Ni54.22EP.0

Fundstelle(n):
ZAAAJ-56609

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BPatG, Urteil v. 15.09.2023 - 4 Ni 54/22 (EP)

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