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Online-Beitrag vom

Neues zum Nullsteuersatz bei Photovoltaikanlagen

BMF klärt weitere Einzelfragen

Sibylle Wirth

Zum wurde im deutschen UStG ein neuer Steuersatz eingeführt: 0 % USt bei Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen i. S. des § 12 Abs. 3 UStG. Schon im Februar 2023 hat das BMF ein erstes Anwendungsschreiben zum neuen Nullsteuersatz erlassen. Mit Schreiben v.  klärt das BMF weitere Einzelfragen.

I. Neues zur Entnahme von Photovoltaikanlagen – Eile ist geboten

1. Entnahme von Altanlagen – Hintergrund

Der von Photovoltaikanlagen produzierte Strom wird nicht nur eingespeist, sondern häufig auch für den privaten Bedarf verwendet. Aus umsatzsteuerlicher Sicht sind hier Besonderheiten zu beachten.

  • Wird die Photovoltaikanlage ab dem unter Anwendung des Nullsteuersatzes erworben, entfällt die Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe; ohne Umsatzsteuer erübrigt sich ein Vorsteuerabzug, eine Korrektur ist nicht notwendig. Betreiber von Neuanlagen erfahren hier eine Steuerentlastung.

  • Für Betreiber von Altanlagen, d. h. Photovoltaikanlagen, die vor dem erworben wurden, bleibt alles „beim Alten“: Wer seine Photovoltaikanlage zu 100 % dem Unternehmensvermögen zugeordnet und den vollen Vorsteuerabzug geltend gemacht hatte, mu...