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Das neue Mindeststeuergesetz ab 1.1.2024
Das MinBestRL-UmsG ist am vom Deutschen Bundestag beschlossen worden. Der Bundesrat hat am zugestimmt. Am ist das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Das Mindeststeuergesetz (MinStG) ist in Art. 1 enthalten und grds. für alle Geschäftsjahre ab dem anzuwenden. Im Beitrag wird auf den wesentlichen Inhalt des neuen MinStG näher eingegangen. In diesem Zusammenhang soll auch aufgezeigt werden, inwiefern (teils erhebliche) Abweichungen zu den bisher ergangenen Gesetzesentwürfen bestehen.
Kernaussagen
Ziel des Gesetzes ist die Umsetzung zentraler Elemente der internationalen Vereinbarungen zur Säule 2 der sog. Zwei-Säulen-Lösung und die Umsetzung weiterer Begleitmaßnahmen.
Im Gegensatz zum bisherigen BMF-Diskussionsentwurf sind die 11 Kapitel in vielen Bereichen (teils erheblich) inhaltlich und formal ergänzt, angepasst und auch erweitert worden. Während der Diskussionsentwurf lediglich 89 Paragraphen umfasst hat, gibt es in der finalen Gesetzestextfassung § 101 Paragraphen.
Die Umsetzung in der Unternehmenspraxis wird Stpfl., Berater und die Finanzverwaltung vor große Herausforderungen stellen.
Fazit
Das finale deutsche Mindeststeuergesetz (MinStG) vom