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Das Kreditzweitmarktförderungsgesetz
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Mit dem Wachstumschancengesetz hatte der Gesetzgeber einen Rundumschlag durch die Steuergesetze und andere Vorschriften geplant. Dem hat der Bundesrat einen vorläufigen Riegel vorgeschoben. Nun wurden einige Änderungen in das Kreditzweitmarktförderungsgesetz geschoben und vorzeitig verabschiedet. Wir stellen die steuerlich relevanten Änderungen dar.
I. Die wichtigsten steuerlichen Änderungen
Einige Änderungspunkte wurden aus dem Wachstumschancengesetz herausgenommen und in das Kreditzweitmarktförderungsgesetz geschoben, um diese noch vor dem Jahresende 2023 verabschieden zu können. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um:
Die Anpassung der Zinsschranke an die EU-Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD).
Die Streichung der Besteuerung der Dezemberhilfe 2022.
Die Anpassung der Abgabenordnung und anderer Gesetze an das MoPeG.
1. Änderungen des Einkommensteuergesetzes
1.1 § 4h EStG – Zinsschranke
Nach der Richtlinie (EU) 2016/1164 (Anti-Tax-Avoidance-Directive – ATAD) war die Zinsabzugsbeschränkung nach § 4h EStG und § 8a KStG (Zinsschranke) bis spätestens an die Vorgaben der ATAD anzupassen. Diese Anpassung erfolgt nun mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz. Darüber hinaus wurden in § 4h EStG einige Korrekturen hinsichtlich des Zinsvortrags und des EBITDA-Vortrags vorg...