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Formale Anforderungen an eine Anzahlungsrechnung
Das FG München hat im Zusammenhang mit einem betrügerischen Schneeballsystem, in dem es gar nicht zur Warenlieferung gekommen ist, der Erwerber aber gutgläubig war und Anzahlungen geleistet hatte, dazu Stellung genommen, welche Voraussetzungen an die Anzahlungsrechnung zu stellen sind, damit der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 UStG gegeben ist.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Der Vorsteuerabzug bei Anzahlung setzt voraus, dass die diesbezügliche Rechnung kenntlich macht, dass es sich um eine Anzahlung handelt.
Kommt es bei einer Anzahlung nicht zur Leistungsausführung, so ist gleichwohl der Vorsteuerabzug gegeben, wenn der Leistungsgegenstand hinlänglich genau durch die Rechnungsbeschreibung identifizierbar ist und der Rechnungsempfänger bei Zahlung weder wusste noch wissen musste, dass die Leistungserbringung unsicher ist.
II. Sachverhalt
Der Klägerin streitet mit dem Finanzamt darüber, ob ihr der Vorsteuerabzug aus einer im Zuge eines ihr gegenüber begangenen Anlagebetruges tatsächlich nicht gelieferten Photovoltaikanlage zusteht. Hintergrund war, dass die Klägerin im Zuge eines Anlagemodells „S“ von der G-KG Komponenten einer Photovoltaikanlage kaufte.
Die Klägerin verpachtete diese Anlage für einen fes...