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Lohn und Gehalt kompakt
Gesetzgebung | Neuregelungen zum Januar 2024 (Bundesregierung)
Höherer Mindestlohn, gestiegenes Bürgergeld, das E-Rezept: Zum Jahreswechsel treten in vielen Bereichen gesetzliche Neuregelungen in Kraft. Die Bundesregierung gibt einen Überblick u. a. zu Folgendem:
Arbeit
Mindestlohn steigt
Der gesetzliche Mindestlohn steigt in zwei Schritten. Ab Januar 2024 liegt die unterste Lohngrenze bei 12,41 € brutto je Stunde. Ein Jahr später steigt sie auf 12,84 €.
Minijobber dürfen mehr verdienen
Ab Januar dürfen Minijobber 538 € im Monat verdienen. Da der Mindestlohn steigt, hebt der Gesetzgeber auch die Obergrenze für Minijobber an. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Minijobber ihre Arbeitszeit nicht kürzen müssen, sondern dauerhaft bis zu zehn Stunden in der Woche arbeiten können.
Zuschuss für Eingliederung von Arbeitssuchenden verlängert
Wer Arbeitssuchende einstellt, die stärkere Unterstützung benötigen – etwa aufgrund längerer Arbeitslosigkeit, einer Behinderung oder des Alters – kann auch künftig bis zu 36 Monate lang einen Eingliederungszuschuss erhalten. Diese Regelung ist bis Ende 2028 verlängert.