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FG München | Keine Anerkennung einer Spende an eine Stiftung mit Sitz in der Schweiz als Sonderausgaben
Kläger war ein Alleinerbe, dessen Erblasserin im Streitjahr 2017 zwei Spenden i. H. von insgesamt umgerechnet 484.386 € an eine in der Schweiz ansässige Stiftung leistete, deren Zweck die Unterstützung u. a. von bildungsbezogenen Anstrengungen zugunsten von Kindern und jungen Erwachsenen war. Nach schweizerischem Recht war die Stiftung aufgrund von gemeinnützigen Zwecken steuerbefreit.
Der [i]Finanzamt versagte den Spendenabzug Kläger begehrte gegenüber dem Finanzamt die einkommensteuerrechtliche Berücksichtigung als Spende, welche jedoch nicht anerkannt wurde, „da Spenden an eine Organisation in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) bzw. einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zwar grundsätzlich möglich seien, nicht jedoch an Organisationen in der Schweiz.“ Der hiergegen gerichtete E...