FG München 31.03.2022 10 K 1766/20, IWB 1/2024 S. 4
FG München | Keine Anerkennung einer Spende an eine Stiftung mit Sitz in der Schweiz als Sonderausgaben
Kläger war ein Alleinerbe, dessen
Erblasserin im Streitjahr 2017 zwei Spenden i. H. von insgesamt umgerechnet
484.386 € an eine in der Schweiz ansässige Stiftung leistete, deren
Zweck die Unterstützung u. a. von bildungsbezogenen Anstrengungen zugunsten von
Kindern und jungen Erwachsenen war. Nach schweizerischem Recht war die Stiftung
aufgrund von gemeinnützigen Zwecken steuerbefreit.
Der [i] Kläger begehrte
gegenüber dem Finanzamt die einkommensteuerrechtliche Berücksichtigung als
Spende, welche jedoch nicht anerkannt wurde, „da Spenden an eine
Organisation in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) bzw. einem
Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zwar grundsätzlich möglich seien, nicht
jedoch an Organisationen in der Schweiz.“ Der hiergegen gerichtete
E...