Online-Nachricht - Freitag, 05.01.2024

Plattformen-Steuertransparenzgesetz | Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DAC7) - Übergangsregelungen erster Meldezeitraum (BZSt)

Das BZSt informiert über Übergangsregelungen zu den Melde-, Mitteilungs- und Aufzeichnungsfristen digitaler Plattformbetreiber nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG). Danach wird es nicht beanstandet, wenn u.a. Meldungen erst bis zum 31.3.2024 eingehen.

Danach gilt Folgendes:

Das BZSt für Steuern wird in Anwendung von

in Bezug auf den Meldezeitraum, der dem Kalenderjahr 2023 entspricht, nicht beanstanden, wenn meldende Plattformbetreiber

Quelle: BZSt online, Meldung v. 5.1.2024 (il)

Fundstelle(n):
NWB BAAAJ-56228