Online-Nachricht - Donnerstag, 04.01.2024

Umsatzsteuer | Ort der sonstigen Leistung i.S. des § 3a Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 UStG bei der Schadensregulierung (BMF)

Das BMF hat im Hinblick auf die Entscheidung des "Uniqa Asigurari" zum Ort der sonstigen Leistung i.S. des § 3a Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 UStG bei der Schadensregulierung Stellung genommen und den UStAE in Abschnitt 3a.9 angepasst ( :001).

Hintergrund: Nach dem "Uniqa Asigurari" gehören Leistungen von Schadensregulierern, die im Namen und für Rechnung einer Versicherungsgesellschaft erbracht werden, nicht zu den Dienstleistungen i.S. des Art. 59 Buchst c der MwStSystRL.

Demzufolge wird Abschnitt 3a.9 UStAE wie folgt geändert:

  1. Nach Absatz 9 Satz 2 wird folgender Satz 3 angefügt:
    Keine reine Beratungsleistung liegt vor, wenn eine Dienstleistung die Ausübung einer Entscheidungsbefugnis voraussetzt (z. B. in Bezug auf die Gewährung oder Ablehnung einer Entschädigung, wie im Fall der Schadensregulierung, vgl. , Uniqa Asigurari).

  2. Absatz 10 wird wie folgt geändert:

    1. Nach Satz 2 wird folgender Satz 3 eingefügt:
      Im Rahmen des Anwaltsberufs erbrachte Leistungen haben hauptsächlich und gewöhnlich die Vertretung und Verteidigung der Interessen eines Mandanten zum Gegenstand, was im Allgemeinen in einem Kontext der Auseinandersetzung und in Gegenwart widerstreitender Interessen stattfindet (vgl. , Uniqa Asigurari).

    2. Der bisherige Satz 3 wird neuer Satz 4 und wie folgt gefasst:
      „Keine berufstypische Leistung eines Rechtsanwaltes oder Steuerberaters ist daher die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker oder Nachlasspfleger (vgl. , BStBl II S. 900).“

  3. In Absatz 13 Satz 1 wird der Klammerzusatz wie folgt gefasst:

    „(vgl. , Kronospan Mielec und v. - C-267/21, Uniqa Asigurari, und , BStBl II S. 461)“.

  4. Nach Absatz 14 wird folgender Absatz 14a eingefügt: „
    Zu den unter § 3a Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 UStG fallenden „ähnlichen Leistungen anderer Unternehmer“ gehören solche Leistungen, die irgendeiner der genannten Tätigkeiten, gesondert betrachtet, ähnlich sind; dies ist dann der Fall, wenn beide Tätigkeiten dem gleichen Zweck dienen (vgl. , Uniqa Asigurari).

Hinweis:

Die Grundsätze des Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.

Quelle: , veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)

Fundstelle(n):
NWB ZAAAJ-56165