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BMF klärt Anwendungsgrundsätze zum Steueroasen-Abwehrgesetz
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 7Am hat das BMF den Entwurf eines Schreibens zu den Grundsätzen zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes (StAbwG) veröffentlicht. Der Anwendungsbereich des StAbwG nimmt durch fortwährende Erweiterung der sog. schwarzen Liste seitens der EU kontinuierlich zu. Das BMF möchte nun zu wesentlichen Anwendungs- und Auslegungsfragen Klärungen vornehmen, die teilweise jedoch von den Darstellungen auf der Website des BZSt zu § 10 StAbwG abweichen und in Teilen steuerverschärfende Züge aufweisen.
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I. Klarstellungen zum Anwendungsbereich
[i]Auch mittelbare Beteiligungen sind zu berücksichtigenBeim persönlichen Anwendungsbereich stellt das BMF u. a. klar, dass Personengesellschaften zwar als Steuerpflichtige im Sinne des StAbwG zu betrachten sind. Dies soll jedoch nicht zu einer eigenständigen Steuerpflicht nach dem EStG bzw. KStG führen. Bei der verschärften Hinzurechnungsbesteuerung sowie der Versagung von Steuerbefreiungen und -ermäßigungen bei Gewinnausschüttungen sowie Anteilsveräußerungsgewinnen sind auch mittelbare Beteiligungen zu berücksichtigen.
Die gesteigerten Mitwirkungspflichten bei den zu erstellenden Aufzeichnungen finden bei Geschäftsbeziehungen mit fremden Dritten in einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgeb...