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Berufsbetreuung | Aufwendungsersatz für erstellte ESt-Erklärung
Auch im Zusammenhang mit der Hilfeleistung bei Steuerangelegenheiten für einen Betreuten kommt es in Bezug auf den Aufwendungsersatz allein auf den konkreten Umfang der Tätigkeit und die mit ihr verbundenen Schwierigkeiten an.
Vorliegend hat der Betreuer, ein Rechtsanwalt, keinen Anspruch auf Aufwendungsersatz für die Erstellung der Einkommenserklärung für den Betreuten nach § 1835 Abs. 3 i. V. mit § 1908i Abs. 1 Satz 1 BGB a. F. Danach kann ein Betreuer eine im Rahmen der Betreuung entfaltete Tätigkeit nach dem für seinen Beruf maßgeblichen Gebührenrecht abrechnen, wenn und soweit sich die zu bewältigende Aufgabe als eine für diesen Beruf spezifische Tätigkeit darstellt. Die Erstellung der Steuererklärung war für den Betreuer aber weder umfangreich noch schwierig, weil in dieser Erklärung lediglich Rente...