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STFAN Nr. 1 vom Seite 25

Steuerrechtliche Bewertung von Forderungen in fremder Währung

Dipl.-Kfm. (FH) Udo Cremer

Fallbeispiel

Die GmbH hat am an die spanische Tochtergesellschaft (mit Sitz in Madrid) eines amerikanischen Konzerns umsatzsteuerfrei Waren geliefert. Die Rechnung lautet auf 50.000 $ (Umrechnungskurs: 1 € = 1 $). Der Rechnungsbetrag wurde Mitte Januar 2024 durch Banküberweisung beglichen. Zum Bilanzstichtag beträgt der Umrechnungskurs 1 € = 1,02 $.

Einführung

Die handelsrechtliche Bewertung von Forderungen in Fremdwährung und der Ausweis entsprechender Währungsdifferenzen waren bereits Thema in dieser Rubrik in STFAN 11/2023 S. 25 (KIEHL BAAAJ-51413).

Für die Steuerbilanz ist nun zu prüfen, ob die Fremdwährungsforderung zum Bilanzstichtag ebenfalls mit dem Umrechnungskurs zum ausgewiesen werden muss.

Lösung Fallbeispiel

Steuerliche Buchung am :


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SKR 03/04
Kontobezeichnung
Soll in €
Haben in €
1400/1200
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
50.000
 
8125/4125
Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen § 4 Nr. 1b UStG
 
50.000

Steuerliche Buchung am :

Die Bewertung des Umlaufvermögens, zu dem Fremdwährungsforderungen gehören, ist in § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG geregelt. Zunächst muss ermittelt werden, ob Satz 1 oder Satz 2 dieser Vorschrift zutrifft. Satz 2 ist dann relevant, wenn die Wie...