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IK Nr. 1 vom Seite 19

Mitbestimmung im Betrieb – Der Betriebsrat und die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

Ottilie Dotzenrod

In einem Unternehmen können sich Arbeitnehmer und Auszubildende an den Vorgesetzten, den Ausbilder oder – falls vorhanden – an den Betriebsrat wenden, wenn es um eine Beschwerde, einen Rat oder eine erforderliche Information geht. Für Auszubildende gibt es häufig in Form der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) noch ein zusätzliches Gremium als Ansprechpartner. Beide haben die Aufgabe, die Interessen der Belegschaft zu vertreten und den Arbeitnehmer bzw. Auszubildenden zu unterstützen.

Info

Die Themen Betriebsrat bzw. Jugend- und Auszubildendenvertretung gehören zum Lernfeld 1 des Rahmenlehrplans und werden im Fach Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft.

Wenn sich Arbeitnehmer zufrieden über ihren Betrieb äußern, sprechen sie häufig von einem guten Betriebsklima. Sie verstehen darunter ganz allgemein, die Stimmung bzw. die Atmosphäre im Betrieb, den Umgang miteinander, den Umgangston untereinander und auch die Art und Weise, wie mit Konflikten umgegangen wird. Konflikte lassen sich in einem Betrieb, so wie in allen anderen sozialen Gruppen auch, nicht ausschalten. Wichtig ist es, Konflikte, die das Betriebsklima stören, frühzeitig zu erkennen un...