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EuGH | Leistungen betreffend die Eintrittsberechtigung für Unterhaltungsveranstaltungen
Die Klägerin war eine in Rumänien ansässige Gesellschaft, die ein Videostudio betrieb. Sie unterhielt Verträge mit Modellen, die für die Klägerin im Rahmen von Videochats Darbietungen erbrachten. Die Klägerin vermarktete die so erstellten digitalen Inhalte erotischer Art (insbesondere in Form von persönlichen Online-Videochatsitzungen) bei einem amerikanischen Anbieter, der die Videos dieser Sitzungen auf seiner Website live übertrug und seinen Kunden – natürlichen Personen – die für die Interaktion mit den Darstellerinnen erforderliche Schnittstelle zur Verfügung stellte. Die Bedingungen, zu denen das erfolgte, und insbesondere den Preis dafür legte der amerikanische Anbieter fest, der die entsprechenden Beträge von den Kunden erhob und einen bestimmten Prozentsatz d...