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Steuerrecht | Teilwertabschreibung auf Anleihen ohne feste Laufzeit
Auf börsennotierte verzinsliche Wertpapiere ohne feste Laufzeit, die nur vom Schuldner, nicht aber vom Gläubiger gekündigt werden können (sog. hybride Anleihen), kann eine Teilwertabschreibung vorgenommen werden, wenn der Börsenkurs am Bilanzstichtag um mehr als 5 % unter die Anschaffungskosten gesunken ist.
Bei hybriden Anleihen besteht – anders als bei festverzinslichen Wertpapieren – nicht die Gewissheit, dass der Inhaber der Wertpapiere wieder den Nominalwert von 100 % zurückerhalten wird; deshalb ist bei hybriden Anleihen ein Rückzahlungsrisiko zu bejahen.
[i]Hybride Anleihe hat keine Endfälligkeit, sondern kann nur vom Schuldner gekündigt werdenBei einem endfälligen Wertpapier, das zum Ende seiner Laufzeit zu 100 % zurückzuzahlen ist, muss hingegen nur das Ende der Laufzeit abgewartet werden, um den Nominalwert zurückzuerhalten. Mit jedem Jahr nähert sich dieser Zeitpunkt d...