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STFAN Nr. 1 vom Seite 1

Editorial

Kordula Ziegelmann| Redaktion | k.ziegelmann@nwb.de

Liebe Leserin, lieber Leser,

das neue Jahr hat begonnen und ich wünsche Ihnen zahlreiche glückliche Momente und viel Erfolg bei der Realisierung Ihrer guten Vorsätze!

Nichtsdestotrotz werden wir alle auch im Jahr 2024 nicht fehlerfrei handeln – sowohl uns Steuerpflichtigen als auch den Finanzbehörden werden (wieder) Fehler unterlaufen. Wie diese zu korrigieren sind und was bezüglich des Vorbehalts der Nachprüfung und der Festsetzungsfrist zu beachten ist, erläutern Ernst Hess, Dennis Giels und Jan Schuler in ihren Schwerpunkt-Beiträgen in dieser STFAN-Ausgabe.

Weitere Beiträge zu den Korrekturvorschriften in der AO werden in den nächsten STFAN-Ausgaben folgen.

Ich selbst habe mir vorgenommen, die STFAN-Beiträge für Sie so verständlich wie möglich aufzubereiten. Die erste gute Tat: Die missverständliche Rubrikbezeichnung „Recht lesen leicht gemacht“ haben wir in den aussagekräftigen „Buchführungsfall des Monats“ gewandelt.

Herzliche Grüße

Ihre