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Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz verabschiedet
Der Bundestag hat die komplexen Regelungen zur Umsetzung der Mindestbesteuerung am beschlossen. Das Gesetz setzt diese in 101 Paragraphen um und soll so in Zukunft die Erhebung der Mindeststeuer in Deutschland sicherstellen. Zudem wurde das Mindeststeuergesetz – MinStG durch Begleitmaßnahmen wie die Absenkung der Niedrigsteuergrenze von 25 auf 15 % bei der Hinzurechnungsbesteuerung und der Lizenzschranke erweitert. Der Bundesrat hat dem MinStG am zugestimmt.
Hinweis: Zum MinStG vgl. bereits Hubert, StuB 2023 S. 331 NWB WAAAJ-37387; dies., StuB 2023 S. 449 NWB MAAAJ-40739; dies., StuB 2023 S. 777 NWB VAAAJ-49034, sowie zu Änderungen bei den latenten Steuern Scholz, StuB 2023 S. 921 NWB WAAAJ-53347. Wir werden aber nochmals ausführlich auf das Thema zurückkommen.