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§ 17 EStG: Keine Anwendung des KapErhStG auf Genossenschaftsanteile
(1) Die Kündigung des Geschäftsguthabens an einer Genossenschaft nach § 65 des Genossenschaftsgesetzes ist als Veräußerungstatbestand i. S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 i. V. mit Abs. 7 EStG zu werten. (2) Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns aus der Kündigung von Genossenschaftsanteilen, die aus eigenen Mitteln der Genossenschaft geschaffen wurden, ist der Anwendungsbereich des § 3 i. V. mit § 1 des Gesetzes über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln und bei Überlassung von eigenen Aktien an Arbeitnehmer (KapErhStG) nicht eröffnet. (3) Das allgemeine Gleichbehandlungsgebot nach Art. 3 Abs. 1 GG gebietet keine Einbeziehung von Genossenschaften in den Anwendungsbereich von § 3 i. V. mit § 1 KapErhStG. (4) Soweit die Gewährung von Vertrauensschutz wegen unechter Rückwirkung im Zusammenhang mit de...