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Auslandsreisekosten 2024
Das , NWB OAAAJ-53085, BStBl 2023 I S. 2076, neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskostenpauschalen für beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten im Ausland bekannt gegeben. Diese neuen sog. Auslandsreisekosten sind für Reisen ab 2024 anzuwenden. Die geänderten Auslandsreisekosten sind auch für die steuerfreie Reisekostenerstattung bedeutsam (§ 3 Nr. 13 und 16 EStG).