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Widerspruch gegen eine Gutschrift und Widerruf des Verzichts auf die Steuerbefreiung nach Ausgliederung
Streitig ist der Vorsteuerabzug aus Gutschriften. Der BFH hatte zu entscheiden, wem gegenüber ein Widerspruch gegen eine Gutschrift auszusprechen ist, wenn im Falle einer Ausgliederung nach der Eintragung der Umwandlung in das Handelsregister ein neuer Rechtsträger vorliegt. Die entsprechende Problematik stellte sich beim Widerruf des Verzichts auf eine Steuerbefreiung.
I. Leitsätze
Ab der Eintragung einer Ausgliederung im Handelsregister muss der Widerspruch gegen eine Gutschrift, die auf einem von der Ausgliederung umfassten Vertrag beruht, dem übernehmenden Rechtsträger gegenüber erklärt werden.
Hat ein Unternehmer auf die Steuerfreiheit eines Umsatzes dadurch verzichtet, dass er dem Leistungsempfänger den Umsatz unter gesondertem Ausweis von Umsatzsteuer in Rechnung gestellt hat, kann er den darin liegenden Verzicht nur dadurch rückgängig machen, dass er dem übernehmenden Rechtsträger als Leistungsempfänger eine berichtigte Rechnung ohne Umsatzsteuer erteilt.
II. Sachverhalt
Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Immobilien und Beteiligungen an anderen Gesellschaften. Bis zu einer Ausgliederung im August 2010 war sie u. a. im ...