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Steuerrecht | Gewerblicher Grundstückshandel bei Betätigung über Objekt-Kapitalgesellschaften
Die Veräußerung von Anteilen an Objekt-Kapitalgesellschaften, die im Immobilienbereich tätig sind, begründet keinen gewerblichen Grundstückshandel. Handelt es sich bei dem Veräußerer um eine grundstücksverwaltende Gesellschaft, steht ihm somit die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG zu.
[i]Klägerin war über Kapitalgesellschaften aktivDie Klägerin war eine GmbH, die eigene Grundstücke verwaltete; ihre Gesellschafter waren die C-GmbH und die D-GmbH. Die Klägerin gründete regelmäßig Tochter-Kapitalgesellschaften, die Grundstücke kauften, und verkaufte die Anteile an den Tochtergesellschaften an die Gesellschafter oder an nahestehende Gesellschaften. Das Finanzamt ging von einem gewerblichen Grundstückshandel aus und versagte der Klägerin die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG.
[i]Kein händlertypischer Wertpapierhandel Allein die Gründung von Tochterkapitalgesellschaften, die anschl...