BFH  - III R 2/23 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Anwendungsvorschrift; Behinderung; Kindergeld; Selbstunterhalt

Rechtsfrage

1. Kann die Vorschrift des § 33 Abs. 2a EStG entgegen der gesetzlichen Regelung des § 52 Abs. 33c EStG auch für Veranlagungszeiträume vor 2021 angewendet werden?

2. Liegt durch das Vorwort der DA-KG 2021 eine Selbstbindung der Verwaltung auch für die Veranlagungszeiträume 2017 bis 2020 vor? Besitzt das Vorwort der DA-KG rechtsverbindlichen Charakter?

3. Kann der behinderungsbedingte Mehrbedarf über die Anerkennung der Kosten für eine Monatskarte des ÖPNV erhöht werden?

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3, EStG § 33 Abs 2a, EStG § 52 Abs 33c

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.12.2023):

Zulassung: durch BFH

Dieses Verfahren ist anhängig

Fundstelle(n):
YAAAJ-55445