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Erbrecht | Unterschrift des Erblassers (OLG)
Ein handschriftlich errichtetes Testament ist unwirksam, wenn die „Unterschrift“ die Verfügung nicht räumlich abschließt, sondern sich in der Mitte des Testaments befindet und die Person des Erben erst darunter genannt wird (Anschluss an: ).
Quelle: e, NWB XAAAJ-53432