Bücher und Kommentare
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Mit [i]Neu für Sie: die 55. Ergänzungslieferung zum DBA-Kommentar unter NWB OAAAD-13646 der 55. Ergänzungslieferung erhalten Sie die folgenden aktualisierten Kommentierungen:
Art. 4 OECD-MA von Prof. Dr. Matthias Valta und Stella Langner,
DBA China von Dr. Karsten Ley und Christian Richter,
Art. 7 DBA Frankreich von Prof. Dr. Uwe Hohage und Yannick Feldmann.
Art. 4 OECD-MA: Der [i]Ansässige PersonAnsässigkeitsbegriff in Art. 4 OECD-MA ist eine zentrale Definitionsnorm des Musterabkommens. Von besonderer Bedeutung ist die Ansässigkeit für die Anwendbarkeit der DBA. Durch die Digitalisierung und weitere Globalisierung der Lebens- und Geschäftsmodelle entwickelt sich die Praxis stets weiter. Eingearbeitet wurden daher insbesondere aktuelle Urteile der Finanzgerichte und des BFH mit DBA-Bezug sowie neuere Entwicklungen im Nachklang der COVID-19-Pandemie. Die Ausführungen zu doppelt ansässigen natürlichen Personen und dem Tie-breaker in Art. 4 Abs. 2 OECD-MA wurden erweitert. Für die Praxis der DBA bietet die Kommentierung eine Anleitung für eine einzelfallbezogene Anwendung und tiefgehende Auseinandersetzung mit den tatbestandlichen Voraussetzungen von Art. 4 OECD-MA.
DBA China: Trotz [i]Vollständige Neukommentierung des DBA Chinazunehmend schwieriger Rahmenbedingungen ist Deutschland der mit Abstand wichtigste Handelspartner Chinas in Europa. Umgekehrt ist China das Importland Nummer eins für Deutschland in Asien und die deutschen Direktinvestitionen in China betrugen im Jahr 2021 102,7 Mrd. €. Diese engen wirtschaftlichen Beziehungen resultieren in einer hohen praktischen Relevanz des DBA China. Gegenüber seinem S. 4Vorgängerabkommen enthält das aktuelle DBA China wesentliche Reduzierungen der Quellensteuersätze, Änderungen bei der Qualifikation von Betriebsstätten, bei Verrechnungspreisanpassungen sowie beim Informationsaustausch zwischen den beiden Staaten. Es erfolgte eine vollständige Neukommentierung.
Art. 7 DBA Frankreich: Mit [i]Neukommentierung umfasst § 6 AStG inklusive der Abgrenzungen zu diesemdem Artikel 7 des DBA zwischen Frankreich und Deutschland wird die Verteilung der Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen als konkrete Verteilungsnorm des Besteuerungsrechts bestimmt. Insbesondere auch die Thematik der Wegzugsbesteuerung ist abkommensrechtlich mit umfasst. Die Aktualisierung der Kommentierung beinhaltet daher insbesondere auch den im Jahr 2021 neu gefassten § 6 AStG inklusive der Abgrenzungen zu diesem sowie einige weitere geringfügige Korrekturen und redaktionelle Anpassungen. War zuvor nahezu ein Gleichklang zwischen der nationalen Regelung und der DBA-Formulierung gegeben, so fällt dies nun doch nennenswert wieder auseinander. Neben der systematischen Kommentierung zur Unterstützung der Fallabgrenzung wird auch auf weitere Abweichungen vom und Gemeinsamkeiten mit dem OECD-Musterabkommen (Artikel 13) eingegangen, anhand derer sich der Rechtsanwender zielgerichtet – auch in komplexere Fälle – einarbeiten kann.
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Fundstelle(n):
IWB 24 / 2023 Seite 3 - 4
OAAAJ-55282